Anmeldungen sind persönlich oder schriftlich mittels Anmeldeformular (postalisch, per Fax oder auch gescannt/fotografiert an uns per E-Mail) möglich. Alternativ buchen Sie Ihren Wunschkurs über die Internet-Seite www.vhs-rodgau.de. Ihre schriftliche Anmeldung via Anmeldeformular richten Sie bitte an: Stadt Rodgau, Volkshochschule, Hintergasse 15, 63110 Rodgau, gescannt/fotografiert per E-Mail an: info@vhs-rodgau.de oder per Fax an: 06106 693-2009.
Bitte senden Sie keine E-Mails an persönliche Postfächer unseres Teams, sondern stets nur an info@vhs-rodgau.de – nur so haben alle Mitarbeitenden Zugriff und Ihr Anliegen / Ihre Anmeldung kann zeitnah bearbeitet werden.
Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Auch der Eintrag in die Teilnehmerliste eines Kurses ist eine verbindliche Anmeldung, muss aber mit einem Anmeldeformular zusätzlich erfolgen, damit die vhs Rodgau die kompletten Personendaten erfassen kann. Ebenso ist der Eintrag in die Weitermeldeliste eines Kurses eine verbindliche Anmeldung.
Anmeldungen per Telefon, formloser Brief oder per E-Mail werden als unverbindliche Platzreservierungen angenommen, die innerhalb von fünf Werktagen schriftlich durch die anmeldende Person bestätigt werden müssen; erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so wird die Reservierung kostenfrei storniert.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Anmeldung für Minderjährige:
Sind Kurse nicht explizit als Kinderkurse ausgewiesen, gilt ein Mindestalter von 14 Jahren als Teilnahmevoraussetzung. In Einzelfällen können Ausnahmen gemacht werden, jedoch möchten wir Sie bitten, sich unbedingt vor Anmeldung mit der vhs Rodgau in Verbindung zu setzen. Gegebenenfalls muss Rücksprache mit der Kursleitung gehalten werden.
Bei der Anmeldung ist der Name und Wohnort des anmeldenden Elternteils deutlich lesbar anzugeben. Die Anmeldung ist IMMER von der/dem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Bestätigungen von Kursbuchungen:
Nach Einsendung Ihrer Anmeldung erhalten Sie keine weitere Benachrichtigung, es sei denn, Sie geben uns Ihre E-Mail-Adresse an – dann erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Wir erwarten Sie zum ersten Kurstermin am angegebenen Kursort. Anmeldebestätigungen werden aus Kostengründen nie postalisch verschickt.
Über Kursänderungen und -verschiebungen informieren wir Sie schnellstmöglich. Die Angabe einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse erleichtert es der vhs, Sie auch kurzfristig zu informieren.
Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, obwohl uns eine E-Mail-Adresse vorliegt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit der vhs Rodgau in Verbindung – eventuell ist Ihre Anmeldung dann nicht eingegangen. Bei einer Anmeldung über die Homepage erhalten Sie eine automatisch generierte Buchungsbestätigung. Ist dies nicht der Fall, setzen Sie sich auch hier bitte mit uns in Verbindung.
Sollten Sie sich postalisch oder per Fax angemeldet haben, und freie Plätze stehen nicht mehr zur Verfügung, werden Sie entweder schriftlich, telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der vhs-Geschäftsstelle.
Bitte beachten:
Sofern nicht anderes vereinbart, finden an beweglichen Ferientagen sowie an den Feiertagen und während der Schulferien keine vhs Kurse statt. Die jeweiligen Einzeltermine können Sie auf dieser Webseite unter dem jeweiligen Kurs einsehen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der vhs Rodgau. Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung. Auch durch die Teilnahme an Kursen ohne vorherige Anmeldung entsteht Gebührenpflicht. Zahlungspflicht besteht auch bei Nichterscheinen zu einem von Ihnen gebuchten Kurs.
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt unbar durch Gebühreneinzug oder Überweisung. Personen, die am Überweisungsverfahren teilnehmen, zahlen zusätzlich zu den Teilnahmegebühren eine Verwaltungsgebühr von 2,50€ pro Kurs. Personen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten keine Rechnung.
Bei einer Kursgebühr von mindestens 75,00€ kann auf Antrag Ratenzahlung gewährt werden.
Erfolgt nach Anmeldung im Kurs keine schriftliche Abmeldung, besteht Gebührenpflicht (siehe auch Rücktritt/Abmeldungen).
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die arbeitssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen, ist der Besuch von einer Veranstaltung pro Semester gebührenfrei, solange der Kreis Offenbach den Einnahmeausfall erstattet (Voraussetzung: es muss sich um einen ermäßigbaren Kurs handeln).
Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Für jeden weiteren Kurs entrichten diese Personen 75% der Gebühr. Der Nachweis für die Gebührenbefreiung darf bei Kursbeginn höchstens 3 Monate alt sein.
Bei nachweislicher wirtschaftlicher Notlage können auf Antrag die Teilnahmegebühren gestundet, ermäßigt oder erlassen werden (Ausnahme Studienfahrten, Studienreisen und Sonderveranstaltungen). Ein Erlass ist auf eine Veranstaltung je Semester beschränkt.
Gebührenbefreiungen bedürfen des Nachweises durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Ein aktueller Nachweis ist der Anmeldung beizufügen!
Für Materialzuschläge, Zuzahlungen oder ähnliche Zusatzkosten kann keine Befreiung gewährt werden. Gebührenbefreiungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler, Vollzeitstudentinnen/Vollzeitstudenten, Auszubildende, Behinderte (bei einem Grad der Behinderung von 50% und mehr), Rentnerinnen/Rentner, Au-pairs, Personen, die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten, Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Personen mit Jugendleiterkarte (Juleica) oder Ehrenamtskarte entrichten 75% der Gebühr. Ausnahme: Studienreisen und Sonderveranstaltungen.
Gebührenermäßigungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen; nachträglich eingereichte Nachweise können nicht anerkannt werden!
Auf Materialzuschläge, Zuzahlungen oder ähnliche Zusatzkosten kann keine Ermäßigung gewährt werden. Gebührenermäßigungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Doppelermäßigungen sind ausgeschlossen.
Abmeldungen sind nur schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift möglich. Für die Berechnung der Frist gilt immer das Datum des Einganges bei der vhs Rodgau. Erklärungen per Telefon sind als Abmeldungen nicht zulässig. Achtung: Abmeldungen bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt! Bitte melden Sie sich ausschließlich bei der vhs Rodgau ab!
Bei Kursen mit mehr als 8 Veranstaltungsterminen besteht Gebührenpflicht, wenn keine schriftliche Abmeldung vor dem zweiten Kurstermin bei der Volkshochschule Rodgau vorliegt.
Bei Kursen mit 8 oder weniger Veranstaltungsterminen entfällt die Gebührenpflicht, wenn bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine schriftliche Abmeldung vorliegt. Erfolgt die schriftliche Abmeldung später, so werden folgende Rücktrittsgebühren fällig, mindestens aber 5,00€:
20-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Gebührensumme
13-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Gebührensumme
6-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Gebührensumme
danach wird die volle Gebührensumme fällig.
Wird von der zurücktretenden Person eine geeignete Ersatzperson gestellt, kann die vhs auf die Zahlung der Rücktrittsgebühren verzichten, sofern die Ersatzperson die Gebührenpflicht der zurücktretenden Person in vollem Umfang übernimmt.
Tritt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer einer Sonder- oder Einzelveranstaltung sowie Studienfahrt und -reise nach erfolgter Anmeldung zurück, wird bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr, höchstens jedoch 125,00 Euro erhoben; bei Rücktritt vom 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn an sind, außer der Zahlung dieser Rücktrittsgebühr, die der Volkshochschule Rodgau entstandenen Kosten voll zu erstatten. Tritt die Volkshochschule Rodgau lediglich als Vermittlerin auf, gelten die Bedingungen des Veranstalters (z.B. Yoga-Wochenende).
Wenn die Bedingungen einer Studienfahrt oder -reise von den hier genannten abweichen, werden diese Bedingungen im Kurstext ausgewiesen oder können vor der verbindlichen Anmeldung telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Die Regelung für die Gebührenrückerstattung wegen Krankheit u.ä. findet hier keine Anwendung.
1. Teilnahmegebühren werden zurückerstattet,
a) in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs abgesagt werden muss,
b) anteilig, wenn vorgesehene Veranstaltungstermine ausfallen und keine Nachholtermine vereinbart werden. Werden angebotene Nachholtermine nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung besteht auf Rückerstattung kein Anspruch, wenn dieser Anspruch in der Summe weniger als 5,00€ beträgt.
2. Teilnahmegebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig erstattet, wenn in der ersten Hälfte einer Kursveranstaltung eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer aus den folgenden Gründen nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung bzw. weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen:
Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu führen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt die Rückerstattung, wenn diese Summe weniger als 5,00€ beträgt.
Kann eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
Das hessische Datenschutzgesetz sieht eine Aufklärung über die Datenerhebung und eine Benachrichtigung aller Betroffenen vor, deren personenbezogene Daten automatisiert gespeichert werden.
Wir geben Ihnen daher Folgendes zur Kenntnis:
Die vhs Rodgau bedient sich zur Verwaltung ihrer Veranstaltungen einer automatisierten Datenverarbeitung. Dabei werden die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend ihrer Anmeldung erfasst. Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die Einteilung in eine Altersgruppe bzw. Geburtsjahr, sowie im Falle des Gebühreneinzuges, die Bankverbindung werden in einer Datei gespeichert.
Die Daten werden aufbereitet und anonymisiert für die Statistik des Deutschen Volkshochschulverbandes verarbeitet. Im Falle des Gebühreneinzuges werden Name, Vorname, Bankverbindung, Kursgebühr und Kursnummer an die Sparkasse Langen-Seligenstadt übermittelt.
Weitere Übermittlungen finden nicht statt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihre Angaben freiwillig machen. Sie können sie ganz oder teilweise verweigern, müssen jedoch damit rechnen, dass wir Ihre Anmeldung dann nicht bearbeiten können. Durch Ihre Unterschrift auf der Anmeldung bzw. durch Absenden der Anmeldung im Internet bestätigen Sie auch die Freiwilligkeit Ihrer Angaben und stimmen der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zu.
Sofern Ihre Daten für den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Einrichtung nicht mehr benötigt werden, werden diese von uns gelöscht.
Sie können jederzeit von uns schriftlich Auskunft verlangen, welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind.
Näheres erfahren Sie unter Datenschutz.
Sofern Sie am Online-Anmeldeverfahren über diese Internetseite teilnehmen möchten, so erklären wir Ihnen, dass Ihre Daten, die Sie im Anmeldeformular einfügen, auf dem Server www.vhs-rodgau.de verschlüsselt zwischengespeichert werden, bis Sie die Anmeldung zur Übertragung an uns freigeben. Danach werden diese Daten an uns verschlüsselt übertragen und wie im obigen Abschnitt geschildert von uns weiter verarbeitet. Die Abgabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis; sofern Sie jedoch am Verfahren teilnehmen, müssen bestimmte Angaben gemacht werden, um Sie rechtswirksam anmelden zu können. Damit diese Daten bis zur Übermittlung auf Ihrem Rechner erhalten bleiben, legt unser Verfahren für die Dauer einer Sitzung ein sogenanntes Cookie bei Ihnen an, das die zu übertragenden Daten enthält. Dieses Cookie wird nach Beendigung der Sitzung bei Ihnen gelöscht. Sofern Sie die Cookies in Ihrem Browser ausgeschaltet haben, kann eine sichere Übertragung der Daten von unserer Seite aus nicht zugesichert werden.
Mit der Übermittlung Ihrer Daten wird auch die sogenannte IP-Adresse protokolliert, die Ihnen (bzw. Ihrem Computer) im Rahmen Ihrer Internet-Verbindung für die Dauer dieser Internet-Verbindung von Ihrem Provider zugeteilt wird. Neben der IP-Adresse, werden der in der Anmeldung eingetragene Name und die Mailadresse protokolliert, damit im Falle einer Kommunikationsstörung die Daten rekonstruiert werden können.
Mindestbeteiligung: In der Regel können Kurse nur dann stattfinden, wenn die für den jeweiligen Kurs festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Sie werden über einen eventuellen Ausfall aufgrund zu weniger Teilnehmer ca. eine Woche vor Kursbeginn informiert.
Mindestalter: Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt in der Regel 14 Jahre.
Teilnahmebescheinigungen: Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung einer Veranstaltung ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmergebühren entrichtet wurden und mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden.
Versicherung: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen der vhs Rodgau sind gegen Unfälle versichert. Für Diebstahl und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
Hausordnung: Wir weisen darauf hin, dass die Hausordnungen in den jeweiligen Unterrichtsorten einzuhalten sind. Diese erhalten Sie gerne auf Nachfrage von unserer Geschäftsstelle.
Programmhinweise: Termin- und Programmänderungen sind nicht immer zu vermeiden, werden aber – soweit möglich – rechtzeitig bekannt gegeben.