Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Für jeden weiteren Kurs entrichten diese Personen 75% der Gebühr. Der Nachweis für die Gebührenbefreiung darf bei Kursbeginn höchstens 3 Monate alt sein.

Bei nachweislicher wirtschaftlicher Notlage können auf Antrag die Teilnahmegebühren gestundet, ermäßigt oder erlassen werden (Ausnahme Studienfahrten, Studienreisen und Sonderveranstaltungen). Ein Erlass ist auf eine Veranstaltung je Semester beschränkt.

Für Materialzuschläge, Zuzahlungen oder ähnliche Zusatzkosten kann keine Befreiung gewährt werden. Gebührenbefreiungen können für bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

Kann eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr.

Mit der Übermittlung Ihrer Daten wird auch die sogenannte IP-Adresse protokolliert, die Ihnen (bzw. Ihrem Computer) im Rahmen Ihrer Internet-Verbindung für die Dauer dieser Internet-Verbindung von Ihrem Provider zugeteilt wird. Neben der IP-Adresse, werden der in der Anmeldung eingetragene Name und die Mailadresse protokolliert, damit im Falle einer Kommunikationsstörung die Daten rekonstruiert werden können.